Personal- und Betriebsräte - Info 02/2023
Beginn der Stufenlaufzeit bei einer korrigierenden Eingruppierung
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber eine Tätigkeit bei der Einstellung zu niedrig bewerten. In vielen Fällen erkennt der Arbeitgeber erst Jahre später eine höhere Eingruppierung an, obwohl sich die Tätigkeit seit der Einstellung nicht verändert hat. In anderen Fällen hat sich hingegen die Tätigkeit nach der Einstellung noch verändert und ist erst dadurch hochwertiger geworden. Wie in solchen Fällen die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe festzulegen ist, hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08.12.2022 (Az: 6 AZR 459/21) entschieden.
Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!
Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de
komba gewerkschaft
Ortsverband Krefeld
ortsverband(at)komba-krefeld.de
Vorsitzender:
Georg Hermsen
Rebhuhnweg 2
47228 Duisburg
Telefon: 0177 / 217 50 65
georg.hermsen(at)komba-krefeld.de
komba jugend Krefeld
Jugendleiterin:
Jannika Groh
jannika.groh@komba-krefeld.de
Hier geht's zur Facebookseite der komba jugend Krefeld