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Feuerwehr-Demo-02.05.2012 |
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Geschrieben von: Georg Hermsen
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Donnerstag, 03. Mai 2012 um 11:37 |
Feuerwehrdemo: 200 Demonstranten erstritten lautstark einen Teilerfolg Die komba gewerkschaft hatte am 02.05.2012 zur Demonstration vor dem Krefelder Rathaus aufgerufen und rund 200 Feuerwehrleute, Familienangehörige, Personalräte und Krefelder Bürger sind dem gefolgt. Die Krefelder Wehrleute wurden durch Kollegen aus Mönchengladbach und Duisburg unterstützt. Lautstark wurde Gerechtigkeit verlangt. Es geht um den Ausgleich von 300.000 Arbeitsstunden in Freizeit oder Geld.
Der Verwaltungsausschuss hat im Anschluss an die Demo mit einer Mehrheit aus SPD, Grüne und UWG beschlossen, dass die Verwaltung in Verhandlungen mit der Personalvertretung eintreten soll, mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zur Vergütung der geleisteten Stunden zu erreichen. Wir halten Euch auf dem Laufenden, was die Verhandlungen ergeben.
Danke an alle Demonstranten für Euren Einsatz! |
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Aktualisiert ( Donnerstag, 03. Mai 2012 um 11:48 )
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Geschrieben von: Georg Hermsen
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Freitag, 27. April 2012 um 13:24 |
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Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration der Feuerwehr Krefeld am Mittwoch, den 02.05.2012, vor dem Rathaus der Stadt Krefeld Feuerwehr Krefeld fordert Gerechtigkeit Auch uns steht ein Ausgleich für 300 000 unzulässig geleistete Mehrarbeitsstunden für den Zeitraum von 2001 bis Ende 2006 zu. Unzulässig heißt, diese Mehrarbeit war gesetzeswidrig! Dieser Einsatz ist von uns für die Gesundheit und das Wohlergehen des Krefelder Bürgers erbracht worden und das bereuen wir nicht. Was wir wohl bereuen, was uns auch wütend macht, ist unsere eigene Gutgläubigkeit, der Glauben an eine hohe Beamtenpflicht „Treu und Glauben“! Der Glauben an die „Fürsorgepflicht“ unseres Dienstherren, der uns darüber hätte informieren sollen und müssen, dass ohne eine individuelle Antragstellung jedes Einsatzdienstbeamten kein Ausgleich für die geleistete Arbeit zu erwarten ist. Nun stellen wir unserer Verwaltungsspitze und den Ratsfrauen und Ratsherren die Frage, ob es keine moralische Verpflichtung gegenüber den Feuerwehrbeamten gibt, die Leib und Leben für die Bürger unserer Stadt einsetzen!
Treffpunkt: 15.00 Uhr vor dem Krefelder Rathaus
Zu dieser Veranstaltung sind natürlich ganz selbstverständlich Eure Familien, Verwandte, Bekannte und Freunde eingeladen!!Mehr Infos hier |
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Aktualisiert ( Freitag, 27. April 2012 um 13:31 )
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Tarifrunde 2012: Ergebnis |
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Geschrieben von: Georg Hermsen
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Sonntag, 01. April 2012 um 16:15 |
Tarifrunde 2012: Einigung erreicht! Verhandlungsmarathon liefert vernünftigen KompromissEs war seit Mittwoch ein zähes Ringen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Am frühen Samstagmorgen, vierter Tag des Verhandlungsmarathon in Potsdam, kam es endlich zu einer Entscheidung. Im Detail sieht der Tarifvertrag für die rund 2 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine stufenweise Erhöhung der Tabellenwerte im durchschnittlich 6,42 Prozent mit einer Laufzeit von 24 Monaten vor. Rückwirkend zum 1. März 2012 gibt es dabei 3,5 Prozent, anschließend am 1. Januar und am 1. August 2013 1,4 Prozent mehr Geld. Die Auszubildenden erhalten ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2012 50 Euro und 40 Euro mehr Festgeldbetrag am 1. August 2013. Herzlichen Dank an All, die bei den Warnstreikaktionen in Neuss und Duisburg teilgenommen haben. Es hat sich gelohnt!Hier das Ergebnis im Detail: Flugblatt Ergebnis Tabelle TVöD und SuED Tabelle TV-N Tabelle TV-V |
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Aktualisiert ( Sonntag, 15. April 2012 um 17:14 )
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Mitgliederbefragung Tarifergebnis |
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Geschrieben von: Georg Hermsen
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Donnerstag, 05. April 2012 um 12:34 |
Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit heute führen wir eine allgemeine Mitgliederbefragung zum Tarifabschluss durch. Abgabetermin ist der 20. April 2012. Hier ist der Fragebogen als PDF-Datei |
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Aktualisiert ( Sonntag, 15. April 2012 um 17:13 )
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Geschrieben von: Georg Hermsen
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Freitag, 23. März 2012 um 12:23 |
Personalrats-Info 2/2012 Urteil BAG: Längerer Urlaub für jüngere Beschäftigte Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 – entschieden, dass die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters verstößt. Darin ist geregelt, dass Beschäftige in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Erholungsurlaub bis zum vollendeten 30. Lebensjahr von 26 Arbeitstagen, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr von 29 Arbeitstagen und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr von 30 Arbeitstagen haben.
Das Gericht führt dazu aus, dass die tarifliche Urlaubsstaffelung nicht das legitime Ziel verfolgt einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich nach Ansicht des Gerichts kaum begründen. Deshalb stellt das Gericht fest, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nur beseitigt werden kann, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Das bedeutet für Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, dass ihnen nunmehr 4 weitere Arbeitstage Erholungsurlaub und bis zum vollenden 40. Lebensjahr 1 Arbeitstag mehr an Erholungsurlaub zustehen.
Damit besteht für alle in der 5-Tage-Woche Beschäftigten – nach unserer Auffassung auch nach den inhaltsgleich zum TVöD gefassten Tarifverträgen, wie z. B. der TV-L, TV-WW oder TV-BA – Anspruch auf dieselbe kalenderjährliche Urlaubsdauer von 30 Arbeitstagen. Wegen Verweises in den Regelungen für Auszubildende und Praktikanten auf die jeweiligen Mantelregelungen für Beschäftigte gilt Entsprechendes beispielsweise nach TVAöD AT, TVPöD, TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TV Prakt-L, BBk-AzubiTV, TVN-BA.
Sofern der Arbeitgeber nicht von selbst einen erhöhten Urlaubsanspruch gewährt, sollte der beiliegende Antrag gestellt werden.
Für das Jahr 2011 sollte entsprechend unseres Musterantrages eine Übertragung des aufgrund der Rechtsprechung des BAG noch ausstehenden Urlaubs beantragt werden. In Anbetracht der engen Übertragungsregelungen muss der Urlaub bis zum 31.03.2012 angetreten werden.
Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus dienstlichen/betrieblichen Gründe nicht bis zum 31.03.2012 genommen werden, kann der Urlaub noch bis zum 31.05.2012 angetreten werden. Hierüber sollte Einvernehmen mit dem Arbeitgeber hergestellt werden.
Es spricht vieles dafür, dass die verbesserten Urlaubsregelungen auch für den Beamtenbereich gelten. Allerdings liegt uns hier noch keine Rechtsprechung vor.
In Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben wir über den dbb nrw Kontakt mit dem Innen- und Finanzministerium aufgenommen und auf eine Änderung des § 73 LBG in Verbindung mit § 18 der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften des Landes NRW vom 10.01.2012 gedrängt. Nach Auffassung der komba gewerkschaft müssen die verbesserten Regelung für den Tarifbereich auch für die Beamtinnen und Beamten gelten.
Da Urlaub aus dem Jahr 2011 noch bis zum 31.12.2012 genommen werden kann, ist für den Beamtenbereich derzeit keine Eile geboten. Wir werden über die Umsetzung für den Beamtenbereich weiter berichten.
Köln, den 21.03.2012 V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln
PR-Info als PDF Musterantrag als PDF |
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Aktualisiert ( Sonntag, 15. April 2012 um 17:14 )
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