Feuerwehr- und Rettungsdienst-Info 2/2023
Mitteilungen vom Arbeitgeber müssen in der Freizeit nicht gelesen werden
Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 27.09.2022 – 1 Sa 39 öD/22 entschieden, dass ein Notfallsanitäter in der Freizeit nicht verpflichtet ist, sich über spontane Dienstplanänderungen zu informieren. Das Urteil ist richtungsweisend für alle Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
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