Wichtige Änderung im Landesbeamtengesetz – Beförderung nach der Probezeit möglich!
Personal- und Betriebsräte-Info 5/2025
Bislang galt eine Beförderungssperre von einem Jahr nach Beendigung der Probezeit. Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes – Laufbahnrecht eine positive Entwicklung bewirkt. Das Gesetz ist mittlerweile in Kraft getreten. In Rahmen dieses Gesetzes ist das Beförderungssperrjahr nach der Probezeit gelockert worden.
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