29.07.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 4/2022

© moritz320 / pixabay.com
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Nachweispflichten im Arbeitsvertrag erweitert

Bei Einstellungen sowie neuen Ausbildungsverträgen ab dem 01.08.2022 müssen Arbeitgeber den gewachsenen Katalog von Pflichtangaben in den neuen Verträgen beachten und ebenso geänderte Fristen für die Aushändigung der gesetzlich vorgesehenen Informationen wahren. Eine elektronische Form ist weiterhin ausgeschlossen. Bei Verstößen droht Arbeitgebern erstmals ein Bußgeld.

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